Verankerung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung in das Heilberufe- Kammergesetz

Seit September 2020 gilt das neue, weitreichend reformierte Gesetz zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG). Dieses Gesetz hat eine zwölfjährige bzw. mit Härtefallregelung sogar fünfzehnjährige Übergangsfrist und mit der Reform wird die Ausbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend umgestellt. Künftig ist ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung Voraussetzung, um später als Psychotherapeut*in zu arbeiten. Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut*in umgewandelt. Die Beteiligung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) in der „Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten“ und der „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern)“ bzw. eine Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten ist bisher nicht vorgesehen. Derzeit besteht in Bayern für PiA nicht die Möglichkeit, Mitglied in der PTK Bayern zu werden. Im Gegensatz dazu ist bereits seit Jahren in neun der zwölf Landespsychotherapeutenkammern über die jeweiligen Heilberufe- Kammergesetze eine freiwillige oder sogar eine Pflichtmitgliedschaft der PiA verankert (Baden- Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).

Vor diesem Hintergrund reichten meine Kolleginnen Christina Haubrich, Verena Osgyan und ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung ein.