Sonderparkregelungen und Ausnahmegenehmigungen für Personen mit temporären Beeinträchtigungen

In einer Anfrage zum Plenum frage ich die Staatsregierung:

Wie viele Petitionen wurden seit der Abschaffung des bayerischen Sonderparkausweis an den Bayerischen Landtag zur Verbesserung der Parkerleichterungen von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen gestellt, welche konkreten Maßnahmen können die Staatsregierung bzw. Bezirke und Kommunen für die Verbesserung der Parkerleichterungen von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ergreifen, welche nicht die für den orangenen oder internationalen blauen Parkausweis notwendigen Merkmale im Schwerbehindertenausweise verfügen (z.B. Personen, die zwar keine außergewöhnliche Gehbehinderung haben, aber aufgrund von bestimmten Erkrankungen, bspw. einer Chemotherapie, stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sind) und welche Kriterien gelten für die Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. konkret?