Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt.

Das steht auch im

UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Viele Länder haben den UN-Vertrag unterschrieben.

Auch Deutschland.

Deutschland muss sich deshalb

um den Schutz von Menschen mit Behinderungen kümmern.

Menschen mit Behinderung erleben besonders oft Gewalt

Zum Beispiel:

  • Sie werden geschlagen.
  • Oder verletzt.
  • Sie werden beleidigt.
  • Oder beschimpft.
  • Sie werden belästigt.
  • Oder sogar vergewaltigt.
  • Andere Menschen bestimmen über Menschen mit Behinderungen.

Das alles ist Gewalt.

Eine neue Regel

Gewalt passiert besonders oft

in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Eine Einrichtung ist zum Beispiel ein Wohnheim.

Gewalt kann durch andere Bewohner und Bewohnerinnen passieren.

Gewalt kann auch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen passieren.

Das soll anders werden.

Deshalb gibt es eine neue Regel.

Die Regel steht im Sozialgesetz-Buch 9.

Die Regel gilt seit dem letzten Juni.

In der Regel steht:

Die Einrichtungen müssen Menschen mit Behinderungen

besser vor Gewalt schützen.

Die Einrichtungen müssen zum Beispiel einen Plan schreiben.

Der Plan heißt: Gewaltschutz-Konzept.

Im Gewaltschutz-Konzept steht:

  • So verhindert die Einrichtung Gewalt.
  • Das tut die Einrichtung, wenn Gewalt passiert.
  • So überprüft die Einrichtung:
  • Halten sich alle an die Regeln gegen Gewalt?

Tipps für mehr Schutz vor Gewalt

Fachleute haben eine Untersuchung gemacht.

Die Fachleute arbeiten an der Uni Erlangen-Nürnberg.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Untersuchung bezahlt.

Die Fachleute haben zum Beispiel Menschen in Einrichtungen befragt.

Dann haben die Fachleute Tipps und Vorschläge aufgeschrieben:

Das können die Einrichtungen tun für mehr Schutz vor Gewalt.

Bei der Veranstaltung reden wir über diese Tipps.

Was passiert noch bei der Veranstaltung?

  • Wir hören Vorträge zum Thema Gewalt-Schutz.
  • Fachleute machen Gesprächs-Runden.
  • Sie können den Fachleuten Fragen stellen.
  • Sie können Ihre Meinung sagen.

Wir laden Sie herzlich ein.

Die Fach-Veranstaltung ist am 10. Dezember 2021.

Sie beginnt um 10 Uhr.

Sie ist um 16 Uhr zu Ende.

Die Veranstaltung findet im Internet statt.

Sie wird als Live-Stream übertragen.

Sie können das Video auf einer Internet-Seite anschauen:

www.behindertenbeauftragter.de/gewaltschutz

Hier können Sie sich anmelden:

https://reg.bmas.de/eventview/?p=z5030b99bc5677db2694c08abbfa9a7d13b14aba00ed2317b175787265d21587c

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:

Programm-Flyer Leichte Sprache herunterladen (PDF)


Hinweis: Dieser Text entstammt der Einladung des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales zur Fachveranstaltung “Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen” am 10.12.2021.