Hebammen und Entbindungspfleger – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele Hebammen bzw. Entbindungspfleger mit einem im Ausland erworbenen Examen oder Bildungsausschluss aus Nicht-EU-Ländern stellten in den letzten fünf Jahren einen Antrag im Freistaat Bayern, um ihre Qualifikation für die Aufnahme einer Arbeit in Bayern anerkennen zu lassen (bitte nach Herkunftsländern aufgeteilt angeben), wie viele von den gestellten Anträgen waren erfolgreich (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken) und welche Mindestvoraussetzungen müssen Hebammen bzw. Entbindungspfleger aus der Ukraine erfüllen, um anerkannt zu werden (beispielsweise Berufsjahre in der Ukraine, Studium, o.a.)?