Grundwasserbrunnen in Unterfranken / Bergtheimer Mulde

In der Bergtheimer Mulde wurde 2003 ein 149 m tiefer Brunnen genehmigt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Das heißt, der Brunnen reicht bis in den dritten Grundwasserstockkörper, dort ist die Wasserentnahme für landwirtschaftliche Zwecke aber überhaupt nicht erlaubt. Ob und wieviel Wasser seit 2003 für landwirtschaftliche Zwecke entnommen wurde, ist aktuell noch nicht bekannt. Heute würde ein Brunnen in dieser Tiefe nicht mehr genehmigt werden, sagt die Staatsregierung. Und Verhandlungen zum Rückbau laufen. Ich bin sicher, dass dies nur aufgrund des politischen Drucks von uns GRÜNEN sowie des Drucks und des bürgerschaftlichen Engagements vieler anderer zustande kam. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass der Rückbau tatsächlich erfolgt, illegale Wasserentnahmen gestoppt werden und ein transparenter, fairer Umgang mit Wasserentnahmen erfolgt.

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