Wasserentnahmen Bergtheimer Mulde

Welche konkreten Folgen für die Genehmigung von Wasserentnahmen ergeben sich aus dem Auslaufen des Moratoriums der Bergtheimer Mulde, mit dem im Jahr 2016 beschlossen worden war, dass neue Entnahmen über 5.000 m³/a nicht mehr genehmigt werden sollen, wie stellt die Bayerische Staatsregierung konkret sicher, dass zusätzliche Entnahmen nicht zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands des Grundwassers gehen und das Verschlechterungsverbot des Wasserhaushaltsgesetzes eingehalten wird und hält es die Staatsregierung für sinnvoll, die Bayerische Ausführungsverordnung zum Wasserverbandsgesetz dahingehend zu ändern, dass zukünftig Wasser- und Bodenverbände zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen auch Grundwasser verwenden können?