Schriftliche Anfrage: Kosten für medizinische Versorgung in Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern

Zusammen mit meiner oberfränkischen Kollegin Ulrike Gote habe ich mich nach genauen Abläufen, Zahlen und Problemlagen bei der Kostenübernahme für Insassen im Maßregelvollzug erkundigt.

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes gilt: “Die untergebrachte Person hat Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung und Versorgung mit Hilfsmitteln (…).” Nachdem zwei Insassen im Maßregelvollzug infolge chronischer Erkrankungen verstarben, lohnt es sich, genauer nachzufragen.

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