Anfrage zum Plenum: freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Heimkindern

Anfrage zum Plenum vom 12.4.2016: „Angesichts der aktuellen Medienberichte über freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Wohnheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinde- rung und der Einbestellung der zuständigen Aufsichtsbehörden durch die Sozialministerin Emilia Müller,  frage ich die Staatsregierung, wel- che Erkenntnisse ihr bzw. den zuständigen Aufsichtsbehörden über Umfang und Begründung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und heilpädagogischen Wohnheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorliegen und wie sie zukünftig zu einer besseren Kontrolle und effektiven Beschränkung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in den genannten Einrichtungen gelangen will?“

Antwort durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:

In der dafür zur Verfügung stehenden Zeit war eine Beantwortung leider nicht möglich: Zur Klärung der Fragen nach Umfang und Begründung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrich- tungen wurden die Regierungen am 08.04.2016 beauftragt, eine Umfrage an alle heilpädagogischen Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern zu richten sowie alle Einrichtungen zu überprüfen.

Sobald ein vollständiger Überblick darüber vorliegt, wie viele Heime nach eigenen Angaben freiheitsbeschränkende Maßnahmen anwen- den, welche Begründungen sie dafür angeben und welches Bild diePrüfungsergebnisse liefern, wird dem Landtag hierüber umgehend berichtet werden.

Zudem wurden Vertreter von Familien, Verbänden, Aufsichtsbehörden und weitere Experten am 12.04.2016 nach München eingeladen, um über mögliche Verbesserungen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu diskutieren. Bei diesem Treffen war es unter den Teilnehmern Konsens, dass alle Möglichkeiten aus- gelotet werden müssen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Deshalb wird der Expertenrat unter anderem die Heimrichtlinien und die Gesetzeslage überprüfen, ob neue Qualitätsstandards oder weiterführende Regelungen nötig sind.