Schriftliche Anfrage: Umsetzung der Anmelde- und Beratungspflicht zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen in Unterfranken

In einer Schriftlichen Anfrage erkundigte ich mich bei der Staatsregierung, wie viele Anmeldungen gemäß § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Prostitutionsgewerbe in Unterfranken seit dem 1. Juli 2017 erfolgt sind und wie dafür Sorge getragen wird, dass Zwangsprostitution und Ausbeutung entdeckt werden.

Das ProstSchG ist ein klassischer Fall von “gut gemeint, aber schlecht gemacht”. Denn Anmeldepflicht und Registrierung bei Behörden sind keine effektiven Mittel, um gegen Ausbeutung und Zwangsprostitution vorzugehen. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass Sexarbeiter*innen ein Beratungsgespräch wahrnehmen müssen, allerdings tauchen bei diesen Gesprächen auch nur diejenigen auf, die in Deutschland überhaupt eine Arbeitserlaubnis haben. Menschen – vor allem Frauen – mit Fluchthintergrund werden durch dieses Gesetz erst recht in das Prekariat gedrängt. In den Zahlen der Staatsregierung werden hauptsächlich Sexarbeiter*innen mit rumänischer, deutscher oder ungarischer Staatsangehörigkeit erfasst.

Die Antwort der Staatsregierung zeigt auch, dass die Kontrollen im Prostitutionsgewerbe bislang nicht statistisch erfasst werden. Genau dies ist aber nötig! Es muss viel genauer hingeschaut werden, um härter gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Ausbeutung vorgehen zu können.

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