Schriftliche Anfrage: Naturschutzrecht und Erweiterung des Steinbruchs der Firma B. in Thüngersheim

Der Steinbruch Thüngersheim wird von naturschutzfachlich sehr wertvollen Waldgebieten umrahmt. So grenzt im Norden und Westen das Naturschutzgebiet Höhfeldplatte und Scharlachberg an. Ein Gebiet, das sich durch seine große Vielfalt an Orchideen, aber auch durch viele seltene und geschützte Tierarten auszeichnet. Das Naturschutzgebiet und Teile des Waldes südlich sind zudem als europäisches Fauna-Flora-Habitatschutzgebiet (FFH) ausgewiesen.

In diese ökologisch empfindliche Zone soll nun der Steinbruch erweitert werden und dazu zehn Hektar Wald gerodet werden. Im Gebiet kommen mit Zauneidechse, Gelbbauchunke und verschiedenen Fledermausarten auch artenschutzrelevante Tiere vor. Vor diesem Hintergrund reichte ich am 19. Oktober 2018 eine Schriftliche Anfrage bei der Bayerischen Staatsregierung ein.

Ich begrüße es sehr, dass die zuständige Behörde (gemäß der Antwort auf Frage 2.3.) für das Jahr 2019 artenschutzfachliche Untersuchungen plant, und ich bin sicher, dass genau dieser Stein durch das große öffentliche Interesse an dem Thema ins Rollen gebracht wurde. Diese Untersuchungen sind wichtig, und dabei geht es nicht nur um die Veränderungen bei Arten, deren Vorkommen bekannt war, sondern auch darum zu untersuchen, ob geschützte Arten, die dort voraussichtlich vorkommen, erstmals untersucht werden, z.B. der Bestand der Gelbbauchunke und diverser Schmetterlingsarten. Gemäß der Antwort auf die Frage 2.2. wurden diese nämlich bisher gar nicht untersucht – ansonsten wären sie dort aufgelistet.

Meiner Meinung nach hätte vor der Rodung sichergestellt werden sollen, ob die Fledermaus-Nistkästen gemäß Frage 3.2. schon aufgehängt worden sind, ggf. hätte das Landratsamt die Rodung verschieben können, sollen und müssen, bis durch eine Kontrolle sichergestellt worden ist, ob diese fachgerecht aufgehängt wurden.

In der Frage 5.1. wird zugegeben, dass derzeit der Erhaltungszustand der geschützten Arten nicht bekannt ist. In der Verträglichkeitsabschätzung wurde aber ja gesagt, negative Auswirkungen sind nicht zu beanstanden. Hier zeigt sich besonders deutlich, welche Mängel bei diesem Verfahren auftraten.

Für mich als Landespolitikerin zeigt sich auch, dass ein Verfahren, dass auf der „Weiter-Fortschreibung“ von einmal erteilten Genehmigungen auch besonders fehleranfällig ist, weil damit einmal getroffene Entscheidungen, was den schützenswerten Status eines Gebietes angeht, festzementiert werden. Das passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit, mit einem rasanten Klimawandel und einer erhöhten Sensibilität der Bevölkerung für umweltpolitische Themen, sowie einem häufigen Arbeitsplatzwechsel, so dass die Arbeitsvorgänge bei den Behörden nicht mehr lange in einer fachkundigen Hand bleiben.