Kommentar zur Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage zum Naturschutz in Thüngersheim

 

Meine persönliche Stellungnahme zur Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 19. Oktober 2018:

  • Ich begrüße es sehr, dass für das Jahr 2019 artenschutzfachliche Untersuchungen geplant sind, und ich bin sicher, dass genau dieser Stein durch das große öffentliche Interesse an dem Thema ins Rollen gebracht wurde. Diese Untersuchungen sind wichtig, und dabei geht es nicht nur um die Veränderungen bei Arten, deren Vorkommen bekannt war, sondern auch um die erstmalige Untersuchung von geschützten Arten, z.B. der Gelbbauchunke und diversen Schmetterlingsarten. Gemäß der Antwort der Staatsregierung wurden diese Arten nämlich bisher gar nicht untersucht – ansonsten wären sie dort aufgelistet.
  • Meiner Meinung nach hätte vor der Rodung sichergestellt werden sollen, ob die Fledermaus-Nistkästen schon aufgehängt worden sind, ggf. hätte das Landratsamt die Rodung verschieben können, sollen und müssen, bis durch eine Kontrolle sichergestellt worden ist, ob diese fachgerecht aufgehängt wurden.
  • Die Staatsregierung gibt zu, dass derzeit der Erhaltungszustand der geschützten Arten nicht bekannt ist. In der Verträglichkeitsabschätzung wurde aber ja gesagt, negative Auswirkungen sind nicht zu beanstanden. Hier zeigt sich besonders deutlich, welche Mängel bei diesem Verfahren auftraten.

Für mich als Landespolitikerin zeigt sich auch, dass ein Verfahren, dass auf der „Weiter-Fortschreibung“ von einmal erteilten Genehmigungen auch besonders fehleranfällig ist, weil damit einmal getroffene Entscheidungen, was den schützenswerten Status eines Gebietes angeht, festzementiert werden. Das passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit, mit einem rasanten Klimawandel und einer erhöhten Sensibilität der Bevölkerung für umweltpolitische Themen, sowie einem häufigen Arbeitsplatzwechsel, so dass die Arbeitsvorgänge bei den Behörden nicht mehr lange in einer fachkundigen Hand bleiben.