Anfrage zum Plenum: Familiengeld für Pflegekinder

Am 11. Dezember 2018 stellte ich folgende Anfrage zum Plenum:

„Ich frage die Staatsregierung, wie viele Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr, die bei Pflegeeltern leben, durch die Beschränkung der Anspruchsberechtigten auf diejenigen Kinder, die mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden (Art. 2 Abs. 2 Nr.1 des Bayerischen Familiengeldgesetzes), vom Anspruch auf Familiengeld ausgeschlossen werden?“

Grundsätzlich geht es darum, dass es beim Familiengeld an allen Ecken und Enden knirscht, nach wie vor, und die Staatsregierung keine Lösungsvorschläge hat. Es geht immer um die Anrechnung, die ursprüngliche Problematik, Anrechnung auf Hartz IV ist nicht gelöst, und die Staatsregierung strebt überhaupt keine bundespolitische Lösung, z.B. in Form einer Kindergrundsicherung, an und sitzt es aus. Zusätzlich zur ungelösten Anrechnung auf Hartz kommt die Anrechnung auf Krippen-/Kitagebühren wie in Würzburg und die Tatsache, dass Pflegeeltern, die ein Kind vorübergehend betreuen, außen vor sind.  Die beiden AzPs von uns zeigen das deutlich:

  • Erstens: Claudia Köhler AzP: In Würzburg wurden durch das Jugendamt Leistungen mit dem Familiengeld, ob es auch in Zukunft so sein wird, oder ob es in einer anderen Stadt ebenso gehandhabt wird, ist nicht bekannt. Notwendig wäre eine einheitliche, bundesgesetzliche Klarstellung, dass familiengeldähnliche Leistungen nicht angerechnet werden auf Leistungen wie Hartz IV und Jugendhilfe. Genau das verweigert die CSU aber konsequent und verharrt lieber in einer rechtsunsicheren Lage, in die jeder hineininterpretieren kann, was er mag. Zu Lasten der Betroffenen.
  • Dass rechtlich nach wie vor keine Klarheit herrscht, zeigt sich auch daran, dass das Familienministerium immer wieder durch diverse Schreiben versucht, seine eigene Rechtsinterpretation von oben nach unten durchzudrücken gegen andere Ministerien und Kommunen, die ja auch eine Menge an juristischem Sachverstand aufbieten können.
  • Auch dass die Staatsregierung jetzt an mehreren Fronten gegen die Anrechnung des Familiengelds kämpft, zeigt, wie handstreichartig und rechtsunsicher dieses Istrument vor ser Wahldurchgepeitscht wurde. Die CSU bräuchte nur einen Wink zu geben, dass sie auf Bundesebene bereit wäre, die betreffenden Regelungen zu ändern, hin zu einer Kindergrundsicherumg für alle Bundesländer, aber das tut sie nicht, weil ihr mehr am eigenen Schein als am reellen Sein liegt.
  • Zweitens: AzP Kerstin: Für Pflegekinder, die vorübergehend aufgenommen werden, bekommen die Familien kein Familiengeld, obwohl sie vielleicht ein gleichaltriges eigenes Kind haben, für das die Familie eine zusätzliche Förderung bekommt.
  • laut Söders Regierungserklärung vom Dienstag wurde das Familiengeld angeblich schon an 250.000 Kinder ausgezahlt. Im Haushalt sind hierfür 776 Mio. € veranschlagt. Für etwa zwei Drittel von 625 Kindern unter drei, also vielleicht 400 Kinder, die gerade besondere Förderung und zeitintensive Förderung brauchen, gilt dass hier eben gerade keine „Anerkennung der Erziehungsleistung“ durch die Staatsregierung stattfindet. Das ist schofel.
  • Die Argumentation der Staatsregierung in der Antwort zur AzP ist grundsätzlich sehr widersprüchlich. Sie argumentieren, dass Pflegeeltern ja Leistungen zum Unterhalt des Kindes nach §§33,39 SGB VIII erhalten und das deshalb kein Anspruch auf Familiengeld bestünde. Bei der Frage der Anrechnung auf Hartz IV-Leistungen argumentiert die Staatsregierung genau umgekehrt, nämlich dass das Familiengeld keine Leistung zum Lebensunterhalt darstellt und deshalb auch nicht angerechnet werden müsste. Das Familiengeld soll ja nach Auffassung der Staatsregierung gerade eine „Anerkennung der Erziehungsleistung“ darstellen und Eltern einen zusätzlichen Gestaltungsspielraum für Erziehung und Bildung ihrer Kinder geben. In dieser Logik ist es nicht nachvollziehbar, dass die Erziehungsleistung von Pflegeeltern keine Anerkennung erfahren soll.
  • Wir haben genau deswegen schon mal einen Antrag gestellt, um Pflegeeltern miteinzubeziehen ins Familiengeld, der wurde abgelehnt von der CSU, wie lächerlich das ist, zeigt die verschwindend geringe Zahl der Pflegekinder, die aus dieser Leistung ausgenommen werden.