Schriftliche Anfrage: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget

Fragt man schwerbehinderte Menschen und ihre Angehörigen nach den Erfahrungen mit der Beantragung des persönlichen Budgets, bekommt man sehr unterschiedliche Antworten. Ich habe deshalb die Staatsregierung gefragt, wo die Probleme liegen könnten und wie man die regionalen Unterschiede erklären kann.  In der Oberpfalz haben nämlich nach den letzten zur Verfügung stehenden Zahlen nur 0,02 % der Empfänger von Eingliederungshilfe das persönliches Budget beantragt, in Mittelfranken waren es 4,83%. Leider stammen die Zahlen von 2011, um aber sicher zu sein, dass alle Menschen in Bayern gleich gute Möglichkeiten haben, das persönliche Budget zu bekommen, werde ich beantragen, neuere Zahlen zu erheben.

Das Persönliche Budget ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stärkung der Selbstständigkeit und Autonomie behinderter Menschen. Sie werden durch das Persönliche Budget zu Käufer*innen, Kunden*innen oder Arbeitgeber*innen. Seit Januar 2008 besteht sogar ein individueller Rechtsanspruch, Leistungen der Eingliederungshilfe auch in Form des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen zu können. Trotz dieses individuellen Anspruchs und dem durch die UN-Behindertenrechtskonvention garantierten Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen, fristet das Persönliche Budget immer noch ein Schattendasein im Gesamtkontext der Eingliederungshilfe. Auch die Verteilung der Leistungsempfänger zwischen den einzelnen Bezirken ist so unterschiedlich, dass von einer flächendeckenden Umsetzung des Persönlichen Budgets in Bayern nicht die Rede sein kann.