Schriftliche Anfrage: Substitutionstätigkeit niedergelassener Ärzte und Ärztinnen

Zum 2. Oktober 2017 sind wesentliche Änderungen der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Bereich der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Reform ist es, das Versorgungsangebot zu verbessern und mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung zu gewinnen. Dazu wurden die Regeln stärker an die Versorgungsrealität angepasst. Gerade im ländlichen Raum fehlen jedoch zunehmend Ärzte und Ärztinnen, die eine solche Therapie durchführen können. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat zuletzt in 2017 niedergelassene Ärzt*innen, die zur Substitutionsbehandlung opiatabhängier Patienten eine Genehmigung haben, über die oben erwähnten Änderungen informiert und gleichzeitig aufgerufen, die Substitutionstätigkeit (wieder-) aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund stellte ich eine Schriftliche Anfrage.