Anfrage zum Plenum: Einhaltung des Artenschutzgesetzes bei Baumfällungen

Am 23. September 2019 stellte ich im Plenum folgende Anfrage an die Staatsregierung:

Da das Artenschutzrecht die Fällung alter Streuobstbäume mit Baumhöhlen auch innerorts verbietet, wenn zu befürchten ist, dass wildlebende, geschützte Tiere (beispielsweise Fledermäuse) oder europäisch geschützte Vogel- und Käferarten mutwillig beunruhigt, verletzt, getötet oder ihre Lebensräume zerstört werden, frage ich die Staatsregierung, wie und durch wen dieser Sachverhalt kontrolliert wird und welche Ergebnisse die Kontrolle konkret bei der geplanten Fällung von Streuobstbäumen der Pfarrwiese von Estenfeld (Landkreis Würzburg; Flurstücknummer 3856) zugunsten von Parkplätzen erbracht hat.

Die Antwort der Staatsregierung können Sie hier herunterladen.