In meiner AzP vom 19. Juni 2017 frage ich die Staatsregierung nach den Voraussetzungen für die Einführung eines Krisendiensts in Bayern im Rahmen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG).
Den genauen Wortlaut der Anfrage und die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.