Nachdem das bayerische Sozialministerium in seinem Bericht vom 04.11.2016 zum Landtagsbeschluss auf Drucksache 17/12198 mitgeteilt hat, es habe beim Bundesministerium für Bildung und Forschung angeregt, „bei der nächsten Änderung des Berufsbildungsgesetzes eine entsprechende Regelung zur vollen Ausbildungsvergütung für Teilzeitauszubildende mit aufzunehmen“, frage ich die Staatsregierung, ob und gegebenenfalls wann mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative auf Bundesebene zu rechnen ist.
Die Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration können hier hier nachlesen.