Arzneimittel auf Grundlage der Cannabis-Verordnung

Nachdem seit März 2017 auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und andere Vorschriften, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung als Therapiealternative im Einzelfall bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen regelt, Haus- und Fachärzte getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen dürfen, frage ich die Staatsregierung, wieviele Ärztinnen und Ärzte haben nach Kenntnis der Staatsregierung seit 2017 in Bayern Cannabinoide verordnet, wie hat sich die Verordnungsmenge geändert und wie plant die Staatsregierung zukünftig bei steigender Nachfrage, aber stagnierender Anzahl an verschreibenden Ärztinnen und Ärzte vorzugehen?