Wie bewertet die Staatsregierung, dass die RB80 (Regionalbahn Würzburg-Marktbreit)
teilweise nicht mehr an den Haltepunkten Würzburg-Heidingsfeld-Ost und Goßmannsdorf
hält (insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Haltepunkt Würzburg-Heidingsfeld-Ost
erst im Dezember 2022 eröffnet und der Haltepunkt Goßmannsdorf erst 2008 erneuert wurde,
daher beide barrierefrei zugänglich sind, während die weiterhin angefahrenen Haltestellen
Ochsenfurt und Würzburg-Süd nicht barrierefrei sind sowie ausweislich des Fahrplans auch kein
Fahrzeitgewinn durch die ausgelassenen Haltepunkte erreicht wird) und welche Maßnahmen
ergreift die Staatsregierung, um den Betreiber umgehend dazu zu bringen, die Haltestellen
wieder vertragsgemäß anzufahren bzw. zunächst als Übergang einen Schienenersatzverkehr
(SEV) einzurichten und in die Fahrplanauskünfte einzupflegen, der die ausgelassenen
Haltepunkte anfährt?