Debatte zum Mindestlohn in der BSZ

Ich lehne die weitreichenden Forderungen der CSU nach Ausnahmen vom Mindestlohn ab. Zentraler Punkt des flächendeckenden Mindestlohns ist für uns GRÜNE, dass er auch wirklich flächendeckend ist, denn nur so lässt sich Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und SteuerzahlerInnen wirksam verhindern. Die Folgen von Niedriglohnverträgen sind weitreichend, denn die Beschäftigten werden trotz einer Vollzeittätigkeit gezwungen, aufstockende Leistungen beim Job Center zu beantragen, weil Ihnen der Verdienst, der Ihnen von ihrem Arbeitgeber bezahlt wird, nicht einmal ermöglicht, das staatliche garantierte Lebenshaltungs-Minimum selbst zu verdienen. Besonders krass wird es, wenn der Mindestlohn durch die Gründung von Scheinfirmen umgangen wird. Beispiele dafür finden sich zuhauf in den Akten der Sozialgerichte, wie in einem Interview mit einem Richter eines Sozialgerichtes in der Süddeutschen Zeitung letzte Woche bestätigt wurde. Ich hänge das Interview im Nachgang zu den Fragen an diese mail an. Aufgrund dieser Sachlage fordere ich nicht nur einen flächeneckenden Mindestlohn, sondern auch einen aktiven Kampf der Staatsregierung gegen Sozialbetrug durch Scheinfirmen.

Ausnahmeregelungen vom Mindestlohn fordern wir daher ausschließlich für Auszubildende und für Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung (nicht nach der Ausbildung!) durchgeführt werden. Weitergehende Ausnahmeregelungen, z.B. für RentnerInnen oder Studierende lehnen wir ab, da dies eine Gruppe von mehr als 2 Mio. Menschen vom Mindestlohn ausschließen würde und sie zwingen würde, unter unzumutbaren, finanziellen Rahmenbedingungen zu arbeiten. Dies betrifft auch Praktika von AbsolventInnen (“Generation Praktikum”).

Wir schlagen die Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission nach dem Vorbild der Low-Pay Commission in Großbritannien vor. Die Mindestlohn-Kommission setzt sich aus VertreterInnen der Sozialpartner und der Wissenschaft zusammen. Sie wird die Mindestlohnhöhe unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen festlegen. Demnach müssten die derzeit geforderten 8,50 € regelmäßig überprüft und ggf. erhöht werden, derzeit stellen wir aber keine neue Zahl in den Raum.

Wir wollen die Einführung von weiteren branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen ermöglichen, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Tarifpartnern, bzw. kann sich an den Ergebnissen der Mindestlohn-Kommission orientieren. Abweichungen nach unten lehnen wir aber kategorisch ab.

Die Pläne Horst Seehofers, den “flächendeckenden” Mindestlohn mit zahlreichen Ausnahmen zu torpedieren, kommentierte Kerstin Celina in der Bayerischen Staatszeitung.