Durchgängigkeit von Fließgewässern

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt eine massive Verbesserung der
ökologischen Qualität unserer Flüsse und Bäche. So soll bis spätestens 2027 an allen der Wasserrahmenrichtlinie unterliegenden Fließgewässern ein “guter Zustand” erreicht werden. Dieser “Gute Zustand” bedingt in der Regel eine Durchgängigkeit der Fließgewässer für Fische. Der überwiegende Teil der Querbauwerke an Flüssen und Bächen in Bayern ist aber derzeit für Fische nicht passierbar.

Vor diesem Hintergrund habe ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt.