Die Versorgung Niederbayerns mit Frauenhausplätzen ist weiterhin besorgniserregend unzureichend. Wir sind weit entfernt von der notwendigen Abdeckung eines Frauenhausplatzes je 10.000 Einwohnerinnen im Alter von 18-80 Jahren. Es ist eine Pflicht von Staat und Kommunen, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Schutz von Frauen vor Gewalt ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Daher muss auch der Freistaat Bayern aktiv darauf hinwirken, dass die Kommunen ausreichend und flächendeckend Angebote vorhalten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.