Impfungen für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen und ambulanter Pflege

Nachdem nach Aussage der Staatsregierung Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig sind und in einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch leben, mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben (vgl. Anfrage zum Plenum am 27.01.2021), frage ich die Staatsregierung: wie viele dieser Einrichtungen haben bereits ein Erst- und Zweitangebot für eine Impfung erhalten und die Impfung abgeschlossen (bitte in absoluten Zahlen und prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einrichtungen angeben), wie verhält sich die Anzahl der abgeschlossenen Impfungen (BewohnerInnen und Personal) in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Alten- und Seniorenheimen (bitte die absolute Zahl und die relative Häufigkeit angeben ) und wie plant die Staatsregierung, die aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 29. Januar 2021, wonach Einzelfallentscheidungen bei der Priorisierung von COVID-19-Impfungen möglich sind, konkret in Bayern umzusetzen? (Bitte Verantwortliche für Einzelfallentscheidungen, Kriterien, konkrete Informationsmöglichekeiten für Menschen mit Behinderung in ambulanter Pflege angeben.)