Plenarrede zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Endlich legt die Staatsregierung einen Gesetzesentwurf ein, mit dem hochgradig sehbehinderten Menschen sowie hochgradig Sehbehinderten mit gleichzeitiger Taubheit ein abgestuftes Blindengeld gewährt werden wird. Insgesamt sind die Regelungen zu begrüßen – wir haben auch lange genug darauf gewartet! Bereits im Jahr 2012, in der vergangenen Legislaturperiode wurde von der CSU die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetz versprochen, darauffolgend immer wieder verzögert und zugleich wurden alle Impulse der Oppositionsfraktionen, d.h. die entsprechenden Entwürfe zur Änderung des Blindengeldgesetzes immer wieder abgelehnt.

Für die betroffenen sehbehinderten Menschen, die im Alltag einen ähnlich hohen Hilfebedarf wie blinde Menschen haben, ist diese jahrelange Verzögerung eine große Enttäuschung. Durch die benötigten technischen Hilfsmittel und durch nötige Assistenz bei alltäglichen Verrichtungen sind sie einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Die im Gesetzentwurf nun vorgeschlagene Höhe des abgestuften Blindengeldes deckt sich auch mit unseren Vorschlägen. Allerdings werden wir in der Debatte im Sozialausschuss Kritik an der Regelung zur Anrechnung von Pflegeleistungen nach Art.4 Abs.4 des vorliegenden Gesetzesentwurfs anbringen. Sollte der Anrechnungsbetrag der Pflegeleistungen die Höhe des Teilblindengeldes übersteigen, dann soll den Leistungsempfängern lediglich ein Sockelbetrag in Höhe von monatlich 20 € verbleiben. Denn ein solch geringer Betrag wird dem Zweck des Blindengeldes, einen Ausgleich für den behinderungsbedingten Mehrbedarf zu bieten, nicht gerecht! Außerdem verbleibt in der vorgesehenen Regelung den hochgradig sehbehinderten Menschen ein deutlich geringerer Anteil des Nachteilsausgleichs als den blinden Menschen. Auch das halten wir für ungerecht! Besser wäre es, die Anrechnungsbeträge bei den Pflegeleistungen an der prozentualen Höhe des Teilblindengeldes zu orientieren, so wie es auch bei blinden Menschen geschieht.

Auch wenn Nachbesserungsbedarf besteht – insgesamt wird der neugeschaffene Nachteilsausgleich die Teilhabe hochgradig Sehbehinderter am Leben der Gesellschaft wesentlich verbessern.

In meiner Plenarrede vom 30. Mai 2017 führe ich unsere Kritik und weitergehenden Forderungen aus.