Plenarrede zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Schon 2012 versprach die CSU, eine Anpassung des Blindengeldgesetzes vorzunehmen. Fünf Jahre später konnte endlich erreicht werden, dass jetzt auch Menschen, die nur über eine sehr geringe Sehkraft verfügen, Anspruch auf einen Teil des Blindengeldes haben. In meiner Rede mache ich deutlich, dass diesen Menschen jahrelang eine wichtige finanzielle Leistung verwehrt wurde, denn auch sie brauchen Unterstützung, sei es nun ein Taxi, um irgendwo hin zu kommen, oder ein Gerät zum Vorlesen von Texten. Zudem ist es nicht hinnehmbar, dass Beziehern von Pflege- und Blindengeld teilweise nur der Sockelbetrag von 20€ übrig bleibt. Hier besteht deshalb weiterhin dringender Nachholbedarf.

Hier können Sie die Rede ansehen und hören.