Pressemitteilung: Kein unmittelbarer Lärmschutz beim Neubau der Rottendorfer Rothof-Brücke

Die grüne Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Kürnach) hatte sich am 19. Juni 2018 mit einem Schreiben an Verkehrsministerin Ilse Aigner gewandt und gefordert, dass analog zur Kürnachtalbrücke, im Zuge des Neubaus der Rothofbrücke bei Rottendorf geeignete Lärmschutzmaßnahmen auf der Brücke direkt mitgebaut werden.

 

Celina: „Ich bin enttäuscht von der Antwort der Staatsregierung. Der Verkehrslärm wird immer mehr zu einer Belastung für alle und wir müssen da umdenken: Lärmschutzmaßnahmen sollten nicht erst zum letztmöglichen Zeitpunkt, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.“ Celina hält es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, auf Bundesebene entsprechende Richtlinien zu überarbeiten und verweist hier auf einen entsprechenden Antrag der grünen Landtagsfraktion vom 29.01.2016: „Wir haben von der Staatsregierung eine Bundesratsinitiative diesbezüglich gefordert, damit möglichst rasch Anwohnerinnen und Anwohner entlang bestehender Verkehrsstrecken mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entlang Neubaustrecken rechtlich gleichgestellt werden und dementsprechend ein Rechtsanspruch auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz gesetzlich verankert wird“.

Bedauerlicherweise verweist Staatssekretär Josef Zellmeier in seiner Antwort vom 16.07.2018 auf die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) und die daraus abzuleitende Aussage, dass selbst wenn im Brückenbereich sechs Fahrstreifen markiert werden würden – es sich nicht um eine wesentliche Änderung handle. Und Zellmeier weiter: „Für Mischgebiete gelten höhere Grenzwerte als für Wohngebiete. Im Falle von Kürnach, dessen Wohngebiete nur rd. 250 m von der gleichnamigen Talbrücke entfernt liegen, werden diese Grenzwerte eindeutig überschritten. Wir konnten deshalb das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfreulicherweise dazu bewegen, dem vorgezogenen Bau einer Lärmschutzwand auf dem Ersatzneubau der Künachtalbrückezuzustimmen. An der Talbrücke Rothof liegen die als Mischgebiet eingestufte Ortschaft Rothof in rd. 700 m und die Wohngebiete von Rottendorf in rd. 1.500 m Entfernung. Nach den Untersuchungen der Autobahndirektion Nordbayern werden die Grenzwerte beim 6-streifigen Ausbau der A 7, anders als in Kürnach, voraussichtlich nicht überschritten. Ich sehe deshalb leider keinen Ansatz, beim Bund auf einen vorgezogenen Bau einer Lärmschutzwand zu drängen.“

Landtagsdirektkandidat Patrick Friedl argumentiert: „Das Verkehrsaufkommen auf der A 7 bei Rottendorf hat seit dem Bau der Rothof-Brücke Mitte der 1960er Jahre erheblich zugenommen. Die Zahlen und entsprechend die Lärmprognosen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. “Das Bundesverkehrsministerium sehe ich in der Pflicht, alsbald neue Zahlen zu erheben, um dann umgehend wirksam zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm tätig zu werden.” Die Lärmgrenzwerte seien zu hoch angesetzt.

Die Rottendorfer Gemeinderätin Anke Schneider stellt ernüchtert fest: „Der Lärmschutz soll hier bedauerlicherweise, wenn überhaupt, erst bei einem späteren, sechsspurigen Ausbau der A7 erfolgen. Bei entsprechendem Wind hört es sich für viele Anwohnerinnen und Anwohner aber heute schon an, als führe die Autobahn durch den Vorgarten.“