Pressemitteilung: MdL Celina fragte bei der Staatsregierung nach dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe Haßfurt könnte ein Praxisbeispiel werden

Viele Fragen hat die grüne Landtagsabgeordnete Kerstin Celina zum „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

In fünfzehn der insgesamt 71 bayerischen Landkreisen befindet sich kein Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung mehr, alleine in Unterfranken sind fünf Landkreise betroffen. „Es ist fünf vor zwölf in der Geburtshilfe“ meint die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und fordert einen „großen Wurf“. Diesen hat die Staatsregierung ja mit ihrem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ angekündigt, „aber für die bereits geschlossenen Geburtshilfestationen ist es zu spät, den werdenden Müttern in diesen Landkreisen hilft das Programm nicht mehr“, so Celina und fügt hinzu:  „Die Wege in die Geburtshilfestationen bleiben lang“ und verweist auf die nach Medienberichten in München und im Landkreis Passau 2017 im Rettungswagen geborenen Babys. Wie viele es wirklich waren, weiß die Staatsregierung leider nicht, kritisiert sie.

Bei den konkreten Förderbedingungen für die Geburtshilfestationen sieht sie Licht und Schatten, denn trotz der jetzt beschlossenen Maßnahmen der CSU-Staatsregierung drohen weitere personelle und finanzielle Engpässe. Auf eine von ihr gestellte Anfrage erläutert die Staatsregierung die Konzepte. „Mit maximal 40 Euro pro Geburt im Landkreis kann man keine großen Sprünge machen, es sind nur Tippelschritte möglich“, sagt Celina und erläutert: „Bei 300 Geburten im Jahr sind das 12.000 Euro. Damit kann ein Landkreis ein paar Stunden lang pro Woche eine telefonische Vermittlung von Hebammen finanzieren, letztendlich bleibt nur die Wahl, dass Geld entweder in eine Teilzeitstelle zu investieren oder einzelne Maßnahmen zu finanzieren, für beides zusammen reicht das Geld sicher nicht.

Geburtshilfe in Haßfurt könnte ein Praxisbeispiel werden

Darüber hinaus werden die Kriterien für die Fördermittel zur Erhaltung der Geburtshilfestationen für einige Landkreise kaum zu erfüllen sein. Und zwar aufgrund von Kriterien, die sie gar nicht beeinflussen können. Wenn ein Landkreis eine große Fläche hat, die Klinik im Süden des Landkreises liegt und vom Norden aus andere näher sind, ist nicht absehbar, dass weniger als die Hälfte der im Landkreis wohnenden Eltern ihr Kind außerhalb vom Landkreis bekommen wird, befürchtet Celina. Ein Paradebeispiel ist das Klinikum in Haßfurt. Mit um die 400 Geburten im Jahr wird ein Kriterium erfüllt. Um das zweite Förderkriterium zu erfüllen, müssen aber mindestens 50 Prozent der Schwangeren im Landkreis Haßberge entbinden. „Es ist kaum zu erwarten, dass das Kriterium erfüllt werden kann, denn die Zahlen in den ersten Monaten des Jahres liegen deutlich darunter“.

Damit besteht aber die Gefahr, dass die staatliche Förderung hier nicht ankommen wird“, sagt Celina. Sie appelliert deshalb an die Staatsregierung, die Ausnahmeregelung für flächenmäßig besonders große Landkreise, in denen das 50-%-Kriterium von vorneherein nur schwer zu erreichen ist, sehr großzügig auszulegen. „Daran werden wir sehen, ob aus dem Versprechen, die noch verbliebene Geburtshilfe auf dem Land halten zu wollen, tatsächlich eine konkrete Unterstützung wird, oder ob es nur ein Hinausschieben weiterer Schließungen von Geburtshilfestationen über den Wahltermin hinaus ist.

„Trotz der beschlossenen Maßnahmen sind wir von tatsächlicher Wahlfreiheit für die Geburt vor allem auf dem Land nach wie vor weit entfernt, denn Geburten, z.B. in Geburtshäusern, lässt die Staatsregierung nach wie vor außen vor“.

 

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