Rekrutierung von Fachkräften in Bayern

Deutschland hat einen großen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Allein in Bayern
gehen laut einer IHK-Prognose bis zum Jahr 2035 in Bayern rund 1,5 Millionen mehr
Arbeitskräfte in den Ruhestand als Schulabgänger nachkommen. Seit März 2020 schafft das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung
von den dringend benötigten qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Der Freistaat
Bayern hat im Dezember 2020 die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
(ZSEF) bei der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg eingerichtet. Das ZSEF ist
als zentrale Ausländerbehörde bayernweit zuständig für die Durchführung des beschleunigten
Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Fachkräfte im Sinne des
Gesetzes sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten mindestens
zweijährigen Berufsausbildung. Wurde der Ausbildungsabschluss im Ausland erworben,
muss eine Anerkennung der in Deutschland zuständigen Stelle vorliegen. Ein ausländischer
Hochschulabschluss muss mit dem deutschen vergleichbar sein. Im gesamten Jahr 2023
hatte das Auswärtige Amt über 157.000 Visa zu Erwerbszwecken ausgestellt, davon gingen
79.000 Visa an Fachkräfte. Im ersten Halbjahr 2024 wurden mehr als 80.000 Visa für Menschen
ausgestellt, die in Deutschland arbeiten wollen. Etwa die Hälfte von ihnen sind Fachkräfte. Vor
diesem Hintergrund stellen meine Kolleg:innen Barbara Fuchs, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und ich eine schriftliche Anfrage.