Vor dem Hintergrund einer akuten Vollstreckungsankündigung von Zwangsgeldern gegen das
Tatenwerk Eisingen frage ich die Staatsregierung:
Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für notwendig, um angesichts der prekären
aktuellen Lage zu verhindern, dass Wohnpflegeheime für Menschen mit Behinderungen wegen
Fachkräftemangel aktuell besetzte Plätze streichen müssen, also Menschen den bisherigen und
nötigen Lebensraum nicht mehr anbieten können, wie steht die Staatsregierung dazu, aktuell
Zwangsgelder zu erheben, wenn die Veränderung des baulichen Zustands von Einrichtungen
aufgrund der prekären finanziellen Lage vieler Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Menschen
mit Behinderungen, ein Insolvenzrisiko bedeuten würde und wurde im konkreten Fall des
Tatenwerk Eisingen bzw. des St-Josef-Stifts die Staatsregierung involviert bzw. der Bezirk
Unterfranken vor der Vollstreckungsankündigung gehört (bitte Zeitpunkt und Ergebnisse
nennen)?
Risiken drohender Insolvenzen bei Wohnpflegeheimen
