Die grüne Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Kürnach) hat aufgrund der Presseberichterstattung und eines Anschreibens der Bürgerinitiative Wasser e. V. Hofstetten in Sachen Rückbau der Tiefbrunnen in Hofstetten eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, um Licht in die Sache zu bringen: „Nachdem die staatlichen Auflagen zum Rückbau der nicht zu nutzenden Tiefbrunnen desZweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) in der Gemarkung Hofstetten (Stadt Gemünden, Landkreis Main-Spessart) durch den Zweckverband FWM) nicht umgesetzt wurden, frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Auflagen beinhaltet der inzwischen übermittelte verpflichtende Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart gegenüber dem Zweckverband FWM, welcheinhaltlichen Gründe für eine Klage dagegen führt der Zweckverband FWM an und wann ist mit einer Umsetzung der Auflagen aus dem verpflichtenden Bescheid zu rechnen?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
„Die Tiefbrunnen der Brunnengalerie Hofstetten-West können nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden, da sie nicht schutzfähig sind. Ein wasserrechtlicher Antrag zur Wasserentnahme wurde daher 2012 abgelehnt, das Wasserschutzgebiet wurde 2013 aufgehoben. Andere naheliegende Nutzungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich, da kein Bedarf besteht. Dies ist seit vielen Jahren geklärt. Ein fachgerechter Rückbau der Tiefbrunnen und zugehörigen Messstellen ist daher wasserwirtschaftlich zum Schutz des Grundwassers erforderlich und auf Grundlage der Wassergesetze geboten. Da die getroffenen Vereinbarungen zum Rückbau seitens des Zweckverbands FWM nicht eingehalten wurden, hat das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 26.07.2021 den Zweckverband FWM zum Rückbau bis 31.08.2022 verpflichtet. Das Rückbaukonzept und ein entsprechender Wasserrechtsantrag sind bis spätestens 28.02.2022 vorzulegen. Die einschlägigen Regeln der Technik sind dabei zu beachten. Die sofortige Vollziehung des Bescheids wurde angeordnet. Der Zweckverband FWM hat gegen den Bescheid Klage erhoben. Er ist der Auffassung, dass eineGefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten sei, da eine regelmäßige Wartung der Brunnen und Grundwassermessstellen erfolge. Außerdem sei keine ausreichende Prüfung über mögliche Nutzungsalternativen erfolgt und die Ausführungsfrist zu kurz bemessen. Vor kurzem wurde bekannt, dass nun auch ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt wurde gegen die sofortige Vollziehung des Bescheids, der den Behörden noch nicht vorliegt. Vom Ausgang des Eilverfahrens hängt es ab, ob zeitnah mit der Umsetzung der Auflagen aus dem verpflichtenden Bescheid zu rechnen ist oder nicht.“