Schriftliche Anfrage: Entschädigung in medizinischen Härtefällen

Sowohl den genauen Wortlaut der Anfrage als auch die Antwort der Staatsregierung können Sie hier herunterladen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat 14.663 Fehlervorwürfe im Jahr 2014 begutachtet. Das sind 78 mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der bestätigten Fehler stieg mit 3.796 Fällen leicht an. Das geht aus der Jahresstatistik des MDK hervor, die dieses Jahr in Berlin vorgestellt wurde. Knapp zwei Drittel der Vorwürfe betra- fen demnach Behandlungen in Krankenhäusern, ein Drittel richtete sich gegen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die meisten Fehlervorwürfe bezogen sich auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle sollten in direktem Zusammenhang mit Operationen stehen. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 Prozent der Fälle gutachterlich festgestellt. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf mit 57,8 Prozent aber nicht in ei- ner Klinik, sondern im Pflegebereich bestätigt, gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 Prozent und dann von der Allge- meinchirurgie mit 27,5 Prozent. Drei von 100 Menschen, die falsch behandelt wurden, starben. Knapp zwei Drittel erlit- ten einen vorübergehenden Schaden, gut ein Viertel eine dauerhafte Beeinträchtigung mit mittleren oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Bei 41 Prozent der Pa- tienten seien Beschwerden entstanden, weil sie keine Be- handlung bekommen haben. In 35 Prozent der Fälle habe der Arzt oder die Ärztin eine falsche Behandlung verordnet.

Patientinnen und Patienten mit einem schweren schick- salhaften Krankheitsverlauf oder mit Krankheiten, bei denen ein Behandlungsfehler oder die Kausalität für den eingetre- tenen Schaden nicht eindeutig beweisbar ist, aber konkrete Anhaltspunkte bestehen und eine soziale Notlage vorliegt, werden vom derzeitigen Haftungssystem nicht erfasst.

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