Schriftliche Anfrage: Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in Bayern – mögliche Auswirkungen des § 219a StGB

Wir GRÜNE wollen eine Abschaffung des § 219 a STGB, der es Ärzt*innen verbietet, auf ihren Webseiten sachliche Informationen bereitzustellen! Nach einer Debatte im Bayerischen Landtag, in der die CSU  unseren Antrag dazu abgelehnt hat, haben wir jetzt konkreten Nachfragen an die Bayerische Staatsregierung gestellt, um zu klären, wieviele Ärzt*innen schon in Bayern wie Kristina Hänel verurteilt wurden und welche konkreten Auswirkungen dieses Festhalten der CSU-Staatsregierung an § 219 a STGB auf die Zahl der  durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche hat. Ich bin mir jetzt schon sicher: keine Schwangerschaftabbrüche geschehen, weil die Betroffenen keine andere Möglichkeit sehen, aber nicht weil Ärzt*innen nicht informieren dürfen.

Den Wortlaut der Schriftlichen Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.