Schriftliche Anfrage: Inklusion bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern

Nachdem am 21. Februar 2019 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG festgestellt hat, wurden im Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz die Wahlrechtsausschlüsse am 18.6.2019 mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie am 24.7.2019 die Ausschlüsse vom Landes- und Kommunalwahlrecht in Bayern mit dem Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften aufgehoben. Die Kommunalwahlen in Bayern am 15.3.2020 waren somit die Ersten ohne generellen Wahlrechtsausschluss dieser Personengruppen. Vor diesem Hintergrund reichten mein Kollege Johannes Becher und ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung ein.

 Vieles konnte die Staatsregierung nicht beantworten, hat aber eine Evaluierung der Kommunalwahlen angekündigt. Bei dieser Evaluierung werden auch die Erfahrungen mit dem Personenkreis abgefragt, für den vormals Wahlrechtsausschlüsse bestanden haben. Ich bin gespannt auf diese Ergebnisse, die zeigen werden, wie inklusiv die Kommunalwahlen 2020 wirklich waren.