Zusammen mit meiner oberfränkischen Kollegin Ulrike Gote habe ich mich nach genauen Abläufen, Zahlen und Problemlagen bei der Kostenübernahme für Insassen im Maßregelvollzug erkundigt.
Gemäß Art. 7 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes gilt: “Die untergebrachte Person hat Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung und Versorgung mit Hilfsmitteln (…).” Nachdem zwei Insassen im Maßregelvollzug infolge chronischer Erkrankungen verstarben, lohnt es sich, genauer nachzufragen.