Der Feldhamster ist eine europaweit gefährdete Art und geniest deshalb den Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG). In Bayern steht der Feldhamster als „vom Aussterben bedroht“ auf der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere. Trotz eines seit 2002 laufenden Feldhamster-Hilfsprogrammes ist es nicht gelungen, den Rückgang der Art aufzuhalten. Ursachen für die Gefährdung des Feldhamsters sind die intensive landwirtschaftliche Nutzung mit ihren großflächigen Äckern, geringen Fruchtfolgen und immer schwereren Maschinen. Daneben spielt die starke Zunahme des Flächenverbrauchs und die Zerschneidung der Lebensräume eine Rolle. Frankreich wurde im Jahr 2011 vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Schutzmaßnahmen für den Feldhamster verurteilt (Az: C-383/09). Vor diesem Hintergrund reichten wir eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung ein, die Sie hier herunterladen können.
Meine Schriftliche Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.