Justizvollzugsanstalten sind in der Regel nicht auf die Unterbringung von schwerbehinderten und pflegebedürftigen Gefangenen vorbereitet. Es fehlt an barrierefrei zugänglichen Räumen und Sanitäranlagen, an notwendigen technischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Pflegebetten sowie an der nötigen persönlichen Assistenz und pflegerischen Hilfen. Trotzdem kommt es in Einzelfällen auch zur Inhaftierung von schwerbehinderten und pflegebedürftigen Menschen. Vor diesem Hintergrund reichten mein Kollege Thomas Gehring und ich eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung ein.
Unsere Schriftliche Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.