Schriftliche Anfrage: Teilzeitberufsausbildung – Öffentlicher Dienst, Betreuung und e-learning

Wie in den Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage „Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitausbildung in Bayern“
vom 19. November 2014 (Drs. 17/5344) deutlich wurde, wird
das Instrument der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) noch zu selten genutzt. Auffällig sind im in der Anfrage dargestellten Zeitraum ab 2007
beispielsweise die relativ hohen Zahlen in kaufmännischen
Berufen. Auch im öffentlichen Dienst gäbe es eine Vielzahl
von Tätigkeitsbereichen, in denen ebenfalls eine Teilzeitberufsausbildung vorstellbar ist. Um insgesamt eine Erhöhung
der Teilzeitausbildungen zu erreichen, bedarf es mehrerer
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen,
zu denen u. a. die Gewährleistung der Flexibilität einer guten Kinderbetreuung und der Gestaltung des Berufsschulunterrichts zu zählen sind.