Schriftliche Anfrage: Vereinigung der Pflegenden – Status quo und Entwicklung

Errichtet durch das Gesetz vom 24. April 2017, vertritt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle beruflich Pflegenden in Bayern. Dabei soll die Körperschaft u.a. an Gesetzgebungen mitwirken, die Qualität in der Pflege weiterentwickeln, die Fort- und Weiterbildung fördern und das Image des Pflegeberufes verbessern. Zwei Jahre nach Gründung der VdPB hat nun die erste Mitglieder- und Delegiertenversammlung im Rahmen der Altenpflegemesse in Nürnberg stattgefunden. Vor diesem Hintergrund haben mein Kollege Andreas Krahl und ich eine Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gestellt.