Suchthilfekapazitäten und Gesundheitsversorgung in Haft

Das Deutsche Suchthilfesystem ist mit seinen vielfältigen und durchdacht ineinander greifenden Elementen aus Prävention, Beratung, qualifiziertem Entzug, Reha sowie Vor- und Nachsorge plus Selbsthilfe wohl eines der besten weltweit. Seit 1968 ist Sucht in Deutschland als Krankheit anerkannt, Betroffene haben damit einen Anspruch auf umfassende Behandlung mit dem Ziel der Genesung und Rehabilitation – finanziert in der Regel durch öffentliche Gelder sowie Erstattungen von Kranken- und Rentenversicherungen. Nichtsdestotrotz ist das Suchthilfesystem gerade in der Krise leider häufig auch schnell von Kürzungen und Einschränkungen betroffen, insbesondere was die Beratungsleistung angeht. Stationen des qualifizierten Entzugs wurden während Corona in den Krankenhäusern teilweise geschlossen und die Betten sowie das Personal dort auf andere Bereiche umorganisiert.

Wenn Drogen vor oder während der Haftzeit auch intravenös konsumiert werden, ist damit ein erhöhtes Risiko der Ansteckung und Weitergabe einer Infektionskrankheit wie HIV oder Hepatitis C verbunden. Unter Inhaftierten sind diese Infektionskrankheiten Untersuchungen der Deutschen Aidshilfe e.V. zufolge deutlich häufiger anzutreffen, als im Bevölkerungsgesamtdurchschnitt. Auch infizieren sich zahlreiche Gefangene nachweislich im Gefängnis.

In unserer Schriftlichen Anfrage wollen mein Kollege Toni Schuberl von der Staatsregierung wissen, welche Unterstützung suchtkranke Menschen in bayerischen Gefängnissen bekommen.


In Deutschland gibt es viele Hilfen für Menschen mit Sucht.
Die Hilfen sind gut organisiert.
Die Hilfen sind wichtig.
Die Menschen können sich beraten lassen.
Sie können Hilfe beim Entzug bekommen.
Und wieder gesund werden.
Das ist ein guter Plan für die Menschen mit Sucht.
In Deutschland ist Sucht seit 1968 eine Krankheit.
Das heißt:
Die Menschen bekommen Hilfe von der Kranken-Kasse.
Und die Menschen bekommen Geld von der Renten-Versicherung.
Aber es gibt immer wieder Probleme mit den Hilfen für die Menschen mit Sucht.
Zum Beispiel:

  • Es gibt weniger Beratungs-Stellen für die Menschen mit Sucht.
    Diese Stellen heißen: “Entzugs-Kliniken”.
  • Es gibt weniger Plätze in den Entzugs-Kliniken.
  • Es gibt weniger Mitarbeiter in den Entzugs-Kliniken.

Manche Gefangene nehmen Drogen.
Zum Beispiel: Heroin.
Oder: Kokain.
Manche nehmen die Drogen auch in der Haft.
Und manche nehmen die Drogen mit der Nadel.
Das heißt: intravenös.
Das ist gefährlich für die Gesundheit.
Denn man kann sich dabei anstecken mit:

  • HIV
  • Hepatitis C

Wir fragen die Regierung von Bayern:
Wie helfen die Gefängnisse den Menschen mit Sucht?

Wollen Sie mehr darüber wissen?
Dann schreiben Sie mir eine E-Mail.