Heimkinder

Sharepic "Opferschutz statt Täterschutz".
Sharepic “Opferschutz statt Täterschutz”.
Missbrauch bei Heimkindern zwischen 1949 und 1975

Trotz zahlreicher Berichte ehemaliger Heimkinder wurde den Missständen in west-deutschen Heimen in der Nachkriegszeit lange keine Beachtung geschenkt. So wurden die teilweise alltäglichen physischen, psychischen und auch sexuellen Misshandlungen über Jahrzehnte hinweg verschleiert und die Betroffenen im Stich gelassen.

Erst im Dezember 2006 fand vor dem Petitions-Ausschuss des Bundestags eine Anhörung von Betroffenen statt, in der sie von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen in Kinder- und Jugendheimen berichteten, unter denen sie bis heute zu leiden haben. Daraufhin wurde 2009 ein „Runder Tisch Heimerziehung“ durch den Bundestag ins Leben gerufen. Dieser sollte unter anderem Konzepte erarbeiten, um zum einen das zugefügte Leid aufzuarbeiten und gesundheitliche Folgeschäden (körperlich wie psychisch) abzuwägen und zum anderen Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen.

Fonds „Heimerziehung“ und Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Infolge seiner Vorschläge wurde ein bundesweiter Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ ins Leben gerufen, der gemeinsam vom Bund, den west-deutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden getragen werden sollte. Dieser ermöglichte es Betroffenen mit nachweislichen Beeinträchtigungen und Folgeschäden eine Sachleistung von bis zu 10.000€ zu erhalten. Ist es außerdem durch nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge während der Unterbringung im Heim zu einer Minderung der Rentenansprüche gekommen, konnte beim Fonds eine Ausgleichszahlung beantragt werden. Zusätzlich wurde den Betroffenen ein umfangreiches Aufarbeitungs- und Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit der Beratung und finanziellen Entschädigung wurde 2017 durch die Gründung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auch auf Betroffene aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie für Kinder und Jugendliche ausgeweitet.

Der Fonds „Heimerziehung“ und die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sind allerdings zunächst nur zeitlich begrenzt bis 2020 bzw. 2021 vorgesehen. Wie ich jedoch bereits 2018 in einem Antrag gefordert habe, möchte ich die Sicherstellung einer dauerhaften und unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder erreichen. Schließlich ist die Aufarbeitung des erlebten Unrechts für die Betroffenen ein fortlaufender Prozess, der sie ihr Leben lang begleitet, sodass der Bedarf an einer solchen Anlaufstelle nicht zeitlich beschränkt werden kann. Mir ist es wichtig, dass sie insbesondere in ihren Bedenken vor einer erneuten Heimunterbringung im Alter ernst genommen werden. Ich bin ich der Meinung, diese Menschen sollten wählen dürfen, wie sie im Alter versorgt werden. Es darf nicht passieren, dass sie aus Kostengründen in einem Heim untergebracht werden, das –aus welchen Gründen auch immer- traumatische Erinnerungen weckt und ihnen Angst macht.

Unrechtmäßige Adoptionsfreigaben in Heimen für ledige Mütter

Ein weiteres Anliegen ist mir das Unrecht, das sowohl Kindern als auch den Müttern in Heimen für ledige Mütter durch unrechtmäßige Adoptionsfreigaben widerfahren ist. So wurden Säuglinge und Kleinkinder an zum Teil im Ausland lebende Familien zur Adoption vermittelt. Die, auch nach damaligem Recht erforderliche, Zustimmungserklärung der leiblichen Mutter wurde teilweise gar nicht oder erst nach bereits erfolgter Übergabe des Kindes eingeholt. Meine Schriftliche Anfrage zu der Frage, wie die Staatsregierung das damalige Verfahren heute rechtlich bewertet und welche Unterlagen und Hilfestellungen den Betroffenen zur Wiederzusammenführung zur Verfügung gestellt werden können, wurde leider nur knapp und mit dem Eingeständnis beantwortet, dass die Staatsregierung selber nicht viel darüber weiß. Mein  Ziel ist es jedoch die Offenlegung aller Akten aus den verschiedenen Archiven in Bayern zu erreichen, damit diese an einer zentralen Anlaufstelle zur Verfügung gestellt werden können. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in Unterlagen, die Auskunft über die eigene Herkunft geben können, ist für mich ein wertvoller Baustein der Aufarbeitung des Erlebten für die Betroffenen.

Potenzieller Medikamentenmissbrauch

Durch eine im Jahr 2016 erschienene Studie der Pharmazeutin Silvia Wagner wurde zusätzlich der Medikamentenmissbrauch an Kindern und Jugendlichen in Heimunterbringungen von 1949 bis in die Mitte der 1970er Jahre beleuchtet. Die Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzneimittelstudien an Heimkindern“ deckt Hinweise auf mindestens 50 Arzneimittelstudien an Heimbewohnern in diesem Zeitraum auf, die zum Teil von hochrangigen Behörden und ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt worden sind.

Bereits im Januar 2018 habe ich deshalb in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung dazu aufgefordert, diese Medikamententests in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sowie in psychiatrischen Einrichtungen aufzuklären. Dafür sollten zum einen die Aktenbestände und schriftlichen Nachweise über Testreihen und Impfstudien von den zuständigen politischen Stellen, den Pharmaunternehmen und den Trägern der Heime gesichert, gesichtet und archiviert werden. Zum anderen sollte über die bereits existierenden Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder Kontakt zu möglichen Betroffenen gesucht werden und diese bei der Beschaffung von Nachweisen unterstützt werden. Diese Ausweitung der Aufarbeitung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass durch die vorhandenen Stellen bereits genug unternommen würde. Ich bin da anderer Meinung, denn zum einen sind Akten zu einem einzelnen Fall voraussichtlich in verschiedenen staatlichen und privaten Archiven so verstreut, dass die Betroffenen sie gar nicht finden, und zum anderen würde eine zentrale Aktenführung oder Kartei die Forschung in diesem Bereich immens erleichtern.

Aus meiner Schriftliche Anfrage zum Stand der Aufklärung, in der ich unter anderem nach inzwischen von der Staatsregierung aufgedeckten Medikamentenstudien und Opfern gefragt habe, geht jedoch hervor, dass die Staatsregierung keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Aufdeckung dieses Medikamentenmissbrauchs voranzutreiben. Um die Forderung nach weiteren Untersuchungen nicht aufgreifen zu müssen, beruft sich die Regierung darauf, dass es im Nachhinein kaum überprüfbar ist, ob eine medizinische Behandlung unrechtmäßig war. Am 22. Oktober stellte ich eine weitere Schriftliche Anfrage, in der ich mich dezidiert nach der Verwendung des Präperats “Androcur” bei Kindern und Jugendlichen erkundigte.

Dies halte ich jedoch nicht für gerechtfertigt. Im Rahmen eines Fachgesprächs, das von der LINKEN in Berlin zum Thema „Arzneimittel und Medikamentenversuche an Heimkindern“ organisiert wurde, habe ich sowohl mit ehemaligen Heimkindern als auch mit Experten gesprochen, die erneut die fortbestehende Aktualität der Thematik hervorgehoben haben. So hat es bis heute kein öffentliches Schuldeingeständnis der Verantwortlichen und keine ausreichende Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen gegeben. Ich fordere daher weiterhin die umfassende Untersuchung

  • der physischen, psychischen und sexuellen Missbrauchsfälle an Heimkindern in den Jahren 1949-1975
  • der Regelungen, die den betroffenen, ehemaligen Heimkindern eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Formen der Pflege im Alter ermöglichen
  • der Forschung und Hilfe für die potenziell von Medikamentenmissbrauch Betroffenen unter Einbeziehung der verschiedenen staatlichen Stellen, privater Firmen und der Öffnung aller Archive, in denen sich Dokumente dazu befinden
  • der Hilfe für Frauen, deren Kind zur Adoption freigegeben wurde und die heute eine Kontaktaufnahme wünschen.

Weitere Informationen: