Prostituiertenschutzgesetz

Das Leben vieler Prostituierter ist bestimmt von Ausbeutung, Zwang und Abhängigkeit. Manipuliert, unter Druck oder aus blanker wirtschaftlicher Not werden Menschen dazu gebracht, ihren Körper für Geld zu verkaufen. Ein seit Juli 2017 bundesweit geltendes Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) soll dabei helfen, die Prostituierten zu schützen, ihnen Hilfe anzubieten und so Zwangsprostitution zu verhindern.

Mit dem ProstSchG wurde eine Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt. Bei diesem Gespräch in der zuständigen Kommunalverwaltung soll auch geklärt werden, ob die Prostitution freiwillig oder unter Zwang ausgeübt wird.  Auch eine Erlaubnispflicht für Betriebe in diesem Milieu ist vorgeschrieben, die an Mindestvoraussetzungen geknüpft ist.Gesundheits-Checks und Kondompflicht sind ebenfalls vorgeschrieben. Fraglich ist aber, ob Menschen die durch Zwang zur Prostitution genötigt werden durch dieses Gesetz erreicht und geschützt werden können.

Sharepic zum Prostitutionsschutzgesetz.
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Um beurteilen zu können, wie das Gesetz angewandt wird und ob es wirksam ist, habe ich eine Schriftliche Anfrage zu diesem Thema gestellt. Dabei habe ich exemplarisch die Zahlen aus Unterfranken abgefragt, ich vermute, in den anderen Bezirken sind die Ergebnisse ähnlich. Demnach habe sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Unterfranken 225 Prostituierte gemeldet, allerdings gibt es keine valide Schätzung, wie hoch die Zahl der tatsächlich in diesem „Gewerbe“ tätigen Personen ist. Ich halte diese Zahl für ganz Unterfranken für viel zu niedrig, schließlich wohnen hier 1,3 Millionen Menschen,

Die Staatsregierung hat festgestellt, dass bislang keine Fälle bekannt wurden, in denen Anzeichen für Zwangsprostitution vorlagen. Ich glaube, dass man hier versuchen muss, durch eine sehr sensible und genaue Befragung Hinweise zu entdecken, z.B. nach der Art der Unterkunft und der Miethöhe (Wuchermiete?), nach dem persönlichen Umfeld etc. Eine Standardbefragung, die nur darauf abzielt, den „Schein“ zu bekommen und zu gewähren, reicht nicht.

Auch was die Prostitutionsbetriebe angeht, glaube ich, dass das Gesetz nicht sehr wirksam darin ist, Prostituierte zu schützen: jedes Prostitutionsgewerbe wird halbjährlich kontrolliert, eine statistische Erfassung der Verstöße erfolgt jedoch nicht. Aber gerade die wäre doch wichtig, um Muster zu erkennen, da, wo es nötig ist, häufiger zu kontrollieren etc.

Nach weiteren Informationen der Ministerien haben sich 2017 in Bayern 2188 Prostituierte angemeldet und 578 Prostitutionsgewerbe, was bedeuten würde, dass es nur vier Frauen pro Gewerbe sind und keine selbstständig Tätigen dabei sind. Diese Zahlen spiegeln nicht die Realität wieder, auch das Ministerium spricht in einem Bericht am 24. Januar 2019 im Sozialausschuss von „Anfangsschwierigkeiten“ bei der Umsetzung des Gesetzes.

Schluss mit Zwangsprostitution!

Um mir ein persönliches Bild von der Situation zu machen, habe ich im Frühjahr 2018 die Hilfs- und Beratungsorganisation „Solwodi“ besucht (Bericht der Main-Post), eine Organisation, die seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag dabei leistet, Frauen zu unterstützen, die aus der Zwangsprostitution entfliehen und einen Neuanfang wagen wollen.

„Solidarität für Frauen in Not/ solidarity for women in distress“, wofür Solwodi steht, bietet den Hilfesuchenden unter anderem psychosoziale Betreuung, vermittelt juristische Hilfe, bietet aber auch Unterbringung in Schutzwohnungen, Integrationshilfe und Rückkehrberatung an.

Für mich ist aufgrund dieses Gesprächs und vieler anderer klar, dass die Lage der Prostituierten durch das Gesetz nicht verbessert wird. Frauen, die unter Druck zur Prostitution genötigt werden, werden von diesem Gesetz gar nicht erst erreicht. Psychische Abhängigkeit und Manipulation durch die Behörden in den Anmeldegesprächen aufzudecken funktioniert bisher nicht. Dem Ziel der Bekämpfung der Zwangsprostitution sind wir bislang durch das ProstSchG nicht nähergekommen.

Um einen wirklichen Schutz zu gewährleisten habe ich folgende Forderungen: 

  • Wir brauchen eine statistische Erfassung der Kontrollen und der festgestellten Verstöße in den Betriebsstätten für Prostitution. Nur dann können wir sicher sein, dass die „schwarzen Schafe“ besonders gut beobachtet werden bzw. bei wiederholten Verstössen aus dem Verkehr gezogen werden, wir kennen die besonders häufig nicht eingehaltenen Regelungen und können entsprechend reagieren.
  • Zur effektiven Bekämpfung der Zwangsprostitution muss zusammen mit anderen Trägern und fachlich zuständigen, geprüft werden, ob die Anmeldezahlen realistisch sind oder nicht. Falls sie nicht realistisch sind, muss versucht werden, aufzuklären und die verdeckten Fälle zu finden. In Unterfranken hat sich z.B. keine einzige Frau mit afrikanischer Staatsangehörigkeit gemeldet, das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass die Zahlen nicht mit der Realität übereinstimmen.
  • Es müssen einheitliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit Zwangsprostitution schon in den Anmeldegesprächen erkannt werden. Durch gleiche Standards und  besonders intensive Sensibilisierung der Beratungsstellen können potentielle Abhängigkeitsverhältnisse leichter aufgedeckt werden. Ein standardmäßiges Abfragen von Wohnverhältnissen könnte beispielsweise helfen, Abhängigkeiten in Form von Mietwucher aufdecken zu können.
  • Die schriftliche Anfrage hat aufgezeigt, dass es sich bei den Anmeldungen oft um Personen aus dem nicht deutschsprachigen Raum handelt. Deshalb müssen regelmäßig unabhängige Dolmetscher eingesetzt werden,  ggf. per Video, um bei Beratungsgesprächen ein echtes Gespräch zu ermöglichen. Um diese Flächendeckend und zuverlässig anbieten zu können sollte ein Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen per Video erarbeitet werden.
  • Niedrigschwelliger Zugang zu Informationen kann durch eine mehrsprachige App ermöglicht werden, über die sich Prostituierte über Hilfsangebote, Anmeldeverfahren, verpflichtende gesundheitliche Beratungen und rechtliche Rahmenbedingungen informieren können. So könnten Betroffene besser erreicht und der Zugang zu Hilfe wird Nach dem Vorbild einer von der Landesregierung Baden-Württembergs entwickelten App sollte auch für Bayern ein solches Angebot geschaffen werden.

 

Durch solche Maßnahmen würden Voraussetzungen geschaffen werden um wirksam gegen Zwangsprostitution anzukämpfen. Durch einheitliche Vorgaben und Angebote können auch in Regionen, in denen es weniger Anmeldungen gibt, fehlende Erfahrung und Expertise kompensiert werden.

Ein persönliches Wort am Schluss: Langfristig bin ich eine Verfechterin einer gesetzlichen Regelung nach schwedischem Vorbild, bei der nur die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen kriminalisiert wird, das Anbieten solcher Leistungen jedoch straffrei bleibt. Damit wäre ein wirklicher Schutz vor der Degradierung des Körpers zum Sexobjekt möglich, zum Schutz der menschlichen Würde und der Gesundheit der Betroffenen.

Im November 2019 veröffentlichte das Statistische Bundesamt aktuelle Zahlen zur Prostitution in Deutschland: demnach waren Ende 2018 rund 6400 Prostituierte in Bayern gemeldet. Deutschlandweit gingen 2018 32 8000 Menschen offiziell der Prostitution nach. Der Großteil der Prostituierten (76 Prozent) war zwischen 21 und 44 Jahre alt, sechs Prozent zwischen 18 und 20 Jahren. Die meisten stammten aus dem Ausland. Knapp ein Fünftel (rund 6200) besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine gültige Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe hatten im Freistaat rund 560 Etablissements. Damit liegt Bayern bundesweit an der Spitze – in ganz Deutschland hatten 1600 Gewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis. Allerdings schränkte das Statistische Bundesamt die Aussagekraft der Daten ein: Zwar gelte das Prostituiertenschutzgesetz – und damit die zwingende Anmeldung für Prostituierte sowie die Genehmigungspflicht für die Gewerbe – schon seit 2017. Doch im vergangenen Jahr seien mancherorts die entsprechenden Verwaltungsstrukturen noch im Aufbau gewesen. So taucht in der Statistik beispielsweise kein einziges Gewerbe in Berlin auf.