Überprüfung von Attesten zur Befreiung des Tragens eines Mund-Nasen- Schutzes

Nachdem bei Demonstrationen vermehrt Atteste vorgelegt werden, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen kontraindizieren sowie der Verdacht besteht, dass eine Vielzahl dieser Atteste als „Gefälligkeitsatteste“ gelten können, da sie oft von einschlägig bekannten ÄrztInnen ohne vorherige Visite ausgestellt werden und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach Paragraf 279 Strafgesetzbuch zu Strafbefehlen gegen die Attestierten führen kann, frage ich die Staatsregierung:

In welcher Form (bspw. regelmäßig aktualisierte Rundschreiben, Schulungen) bekommen PolizistInnen Anweisungen zur Kontrolle und Überprüfung der vorgelegten Atteste, welche spezifischen Vorgaben und Kriterien gibt es, auf die bei der Überprüfung der Richtigkeit der Atteste zu achten ist (bspw. fehlender Zusammenhang zwischen dem Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes und der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes) und stehen den PolizistInnen Daten (auch aus anderen Bundesländern) zur Verfügung, die über einschlägig bekannte ÄrztInnen informieren, gegen die laufende Ermittlungen wegen des Verdachtes sogenannte Gefälligkeitsatteste auszustellen vorliegen bzw. die bereits verurteilt sind?