Wahlpflichtfach “Gebärdensprache” einführen

Mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 ist die DGS als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Im Sinne der Inklusion ist es essenziell, Sprachen aller Art – und damit auch die Gebärdensprache – zu fördern und zu pflegen. Zudem wird das Recht auf Anerkennung und Unterstützung der Sprache und Kultur der gehörlosen Menschen in Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten. Deutschland und auch Bayern hat sich diesen Zielen verpflichtet. Die DGS ist noch heute unter hörenden Menschen und auch in Bayerns Schulen jedoch kaum verbreitet. Der Schulbesuch von gehörlosen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen wird durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher ermöglicht – eine direkte Kommunikation zwischen gehörlosen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften gibt es abseits des Unterrichts demnach selten. Vor diesem Hintergrund sollte der Stellenwert der DGS an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat stärker gefördert und verankert werden. Zwar können allgemeinbildende Schulen bereits ein Wahlfach DGS einrichten – dieses Angebot ist jedoch abhängig von Spenden oder der Zahlungsfähigkeit der Fördervereine. Denn da kaum gebärdende Lehrkräfte zur Verfügung stehen, muss der Unterricht in DGS in der Regel durch staatlich anerkannte Gebärdensprachdozentinnen und -dozenten und somit durch Honorarlehrkräfte erfolgen. Ein kontinuierliches Unterrichtsangebot kann von Schulen daher kaum finanziert werden. Inzwischen hat auch die Kultusministerkonferenz im Oktober 2021 Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“ für die Sekundarstufe I vorgelegt. Die Empfehlungen sind ein großer Schritt zur Gleichstellung der Gebärdensprache mit anderen Sprachen. Im vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, die Empfehlungen aufzugreifen und ein länderspezifisches Curriculum für die Sekundarstufe I in Bayern zu konzipieren, die Lehrbefähigung für das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ den staatlich anerkannten Gebärdensprachdozentinnen und -dozenten zu erteilen und das Unterrichtsangebot durch Förderzuschüsse des Freistaates abzusichern.